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Anonymes Tafelgeschäft

Beim Goldkauf bezieht sich das anonyme Tafelgeschäft auf die Transaktion von Gold oder Silber gegen Bargeld. Die Vorlage des Ausweisdokuments ist unterhalb der Betragsbegrenzung nicht notwendig. Edelmetallhändler sind allerdings gesetzlich verpflichtet die Identität des Käufers aufzunehmen, wenn entweder der Grenzbetrag überschritten wird und/ oder ein Verdacht auf Geldwäsche oder auffällige Kaufgewohnheiten besteht. 

Die Regelung zum Goldkauf seit 2020

In Deutschland gilt für den anonymen Goldkauf die Obergrenze von 1999,99 €. Beabsichtigen Sie größere Mengen des Edelmetalls zu erwerben, genügt die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises. Den gültigen Reisepass können wir ausschließlich in Verbindung mit der Meldebescheinigung Ihrer aktuellen Adresse akzeptieren. Alternativ ist eine Überweisung der vereinbarten Summe von Ihrem eigenen Konto aus möglich. Sie erhalten bei jedem Kauf – unabhängig des Betrags – einen Verkaufsbeleg von uns. Auf diesem finden Sie Informationen wie das Datum, die Art der Ware und die Höhe des Kaufbetrags. 

Ungültiges Ausweisdokument

Was aber tun, wenn Sie über 2000 € ausgeben wollen und der Ausweis nicht mehr gültig ist? Ist der Personalausweis abgelaufen, muss der Händler das Geschäft ablehnen. Einen ungültigen Personalausweis können wir als Nachweis nicht annehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ausweis seit einem Tag oder einem Jahr abgelaufen ist. Ist das Ablaufdatum des Dokuments überschritten, kann das Geschäft nicht abgewickelt werden.

Die Vorteile der Barzahlung

Im Goldverkauf ist es allgemein üblich mit Bargeld zu zahlen, worauf die Abwicklung bei uns vor Ort auch ausgelegt ist. Ihr Vorteil einer Barzahlung: vorausgesetzt Ihre Kaufsumme liegt unter 2000 €, so können Sie ohne Personalausweis Gold kaufen. Zudem werden im Falle der Barzahlung keine Kontodaten registriert. Die Abwicklung ist für Sie somit ausgesprochen anonym.

Goldankauf und Personalausweis

Beabsichtigen Sie Altgold bei uns zu veräußern, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. Beim Goldankauf ist die Vorlage des Ausweisdokuments verpflichtend. Dies trifft im Falle des Verkaufs von ein paar einzelnen Schmuckstücken, sowie von größeren Mengen zu. Zudem kann der Händler auf diese Weise sicherstellen, dass der Verkäufer das 18. Lebensjahr vollendet hat und berechtigt ist Edelmetall anzubieten.