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Der Identitätsnachweis beim Goldankauf

Identitätsnachweis

Gold ist die älteste Währung der Menschheit. Kein Wunder, denn das Edelmetall hat gleich zahlreiche Vorzüge. Neben seinem Glanz und seiner Wertbeständigkeit ist es vor allem der einfache Transfer, ohne große Spuren zu hinterlassen.

Was für unbescholtene Bürger völlig unproblematisch ist, kann jedoch auch zu Problemen führen. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber insbesondere beim Goldankauf einen Nachweis vor. Wir klären über die wichtigsten Eckpunkte des Goldankaufs auf.

Goldankauf nur mit gültigem Ausweis

Der Goldankauf ist gleichbedeutend mit dem Transfer großer Werte vom einen Handelspartner zum anderen. Dementsprechend ist ein hohes Maß an Sicherheit für beide Seiten obligatorisch. Das Gesetz schreibt vor, dass der Verkäufer seine Identität nachweisen muss. Dies geschieht über ein gültiges Ausweisdokument.

In der Praxis handelt es sich dabei wahlweise um Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Ohne die Vorlage eines Ausweisdokuments oder mit einem abgelaufenen Ausweis können wir den Goldankauf leider nicht abwickeln. Denken Sie also daran, einen entsprechenden Identitätsnachweis mitzuführen, wenn Sie uns Ihre Münzen, Barren oder Schmuckstücke verkaufen möchten.

Nachweis der Identität erfolgt aus gutem Grund

Es gibt gleich mehrere gute Gründe für den Nachweise der Identität beim Goldankauf. Allem voran steht für uns als Händler die Verpflichtung zur Sicherstellung der Volljährigkeit und vollumfänglichen Geschäftsfähigkeit des Verkäufers. Nur, wer mindestens 18 Jahre als ist, darf Geschäfte in einer solchen Größenordnung tätigen.

Kundendaten werden nicht weitergegeben

Der Nachweis Ihrer Identität beim Goldankauf ist genau genommen ein weiteres Sicherheitsplus und ein Vertrauensbeweis für Sie als Kunde. Der Ankauf funktioniert dabei denkbar einfach: Sie kommen mit Ihren Münzen, Barren und Schmuckstücken in unserem Ladenlokal vorbei. Nach erfolgter Berechnung legen Sie uns Ihr Ausweisdokument vor. Anschließend nehmen wir Ihre Personalien auf. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie zum einen, dass es sich um Ihr uneingeschränktes Eigentum handelt und zum anderen die Richtigkeit Ihrer Daten. Daraufhin erfolgt die Abwicklung des Geschäfts.